// Häufig gestellte Fragen

Urlaubszeit – Tipps für Reisen mit dem Instrument

Geigenkasten mit Geige

Falls Sie Ihre Geige mit in den Urlaub nehmen möchten, sollten Sie ein paar Dinge beachten

Wenn Sie eine Flugreise planen, erkundigen Sie sich über die zulässigen Maße für das Bordgepäck. Erfüllt Ihr Geigenkasten die Voraussetzungen oder ist er zu lang? Fragen Sie lieber einmal zuviel nach, wie die jeweilige Fluggesellschaft das handhabt, um keine bösen Überraschungen zu erleben. Geben Sie die Geige niemals als normales Gepäckstück auf.

 

Bei Reisen außerhalb Europas ist es auch wichtig , sich über folgendes Gedanken zu machen:

 

Manche der in Streichinstrumenten und Bögen  verbauten Materialien unterliegen  mittlerweile dem  Washingtoner Artenschutzabkommen (C.I.T.E.S. = Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora). Es bestehen strenge Reisebestimmungen mit Instrumenten bei der Ein- und Ausreise über die Aussengrenzen der EU und zwischen Drittstaaten.

Dabei geht es um folgende Materialien, die an Ihrem Instrument oder Bogen verbaut sein können: Elfenbein, Schildpatt, Walknochen, Knochen anderer geschützter Tierarten, Echsenleder, Leder anderer geschützter Tierarten, Fischbein, Perlmutt von ungeklärter Art und Palisander.

Die Frage ist hierbei: welche Materialien sind an meinem Instrument verbaut?

 

Brauche ich ein CITES-Dokument?

Brauche ich eine “Declaration of materials”?

Weiterführende Informationen finden Sie hier:

 

https://www.bfn.de/themen/cites/arteninfos/genehmigungen-fuer-musikinstrumente-im-rahmen-von-konzertreisen.html

 

Sprechen Sie am besten mit Ihrem Geigenbauer, sie/er kann Ihnen bei diesen Themen weiterhelfen.

 

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